Trink- und Sondennahrungen (medizinische enterale Ernährung) gelten als Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten). Anders als “normale” Lebensmittel können Trink- und Sondennahrungen wie Arzneimittel von Ihrem Arzt verschrieben werden, wenn Sie oder Ihr Angehöriger an einer „fehlenden oder eingeschränkten Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung“ leiden und sonstige alternative Maßnahmen nicht ausreichen, um die Ernährungssituation zu verbessern.
Die Verordnungsfähigkeit ist festgelegt in § 21 der Arzneimittelrichtlinie [1] (AM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Alternative Maßnahmen (beispielsweise die Anpassung der normalen Ernährung) können mit der Verordnung von Trink- oder Sondennahrung kombiniert werden, wenn Ihr Arzt dies für notwendig hält.